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   BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92   

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BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92 (https://dejure.org/1993,8933)
BSG, Entscheidung vom 03.03.1993 - 11 RAr 43/92 (https://dejure.org/1993,8933)
BSG, Entscheidung vom 03. März 1993 - 11 RAr 43/92 (https://dejure.org/1993,8933)
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  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, d.h. für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Er hätte das zuständige ArbA gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - spätestens zum 5. Oktober 1983 davon in Kenntnis setzen müssen, daß er zukünftig unregelmäßig nicht erreichbar sein werde, denn es liegt in seinem Verantwortungsbereich, die Verfügbarkeit betreffende Änderungen von Verhältnissen dem ArbA unverzüglich mitzuteilen (vgl. BSGE 66, 103, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Anders ist es nur, wenn das ArbA vor einer Abwesenheit feststellt, daß durch eine Ortsabwesenheit von bestimmter und begrenzter Dauer die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird (vgl § § 3, 4 Aufenthalts-AnO; BSGE 58, 104, 107 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39).

    Deshalb ist ein Anspruch auf Alg auch dann zu verneinen, wenn das ArbA den Arbeitslosen während der Abwesenheit von der angegebenen Wohnanschrift keine Vermittlungsangebote zu unterbreiten hatte (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, d.h. für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Anders ist es nur, wenn das ArbA vor einer Abwesenheit feststellt, daß durch eine Ortsabwesenheit von bestimmter und begrenzter Dauer die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird (vgl § § 3, 4 Aufenthalts-AnO; BSGE 58, 104, 107 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39).

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Die Regelungen der § § 100, 103 AFG zur Verfügbarkeit beeinträchtigen Ehe und Familie nicht, denn diese Vorschriften regeln lediglich Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Sozialleistung Alg, greifen aber nicht in den Schutzbereich dieser Institutionen ein (vgl. zum letzteren BVerfGE 6, 55, 76 und 386, 388 sowie 55, 114, 126 f für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherungen).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Träger dieses Grundrechts sind zwar auch Ausländer (BVerwG aaO; BVerfGE 31, 58, 67; 62, 323, 329), jedoch ist im vorliegenden Fall ein Eingriff, der Ehe und Familie des Kläger schädigen, stören oder sie sonst beeinträchtigen könnte, nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Träger dieses Grundrechts sind zwar auch Ausländer (BVerwG aaO; BVerfGE 31, 58, 67; 62, 323, 329), jedoch ist im vorliegenden Fall ein Eingriff, der Ehe und Familie des Kläger schädigen, stören oder sie sonst beeinträchtigen könnte, nicht ersichtlich.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Eine Ermessensentscheidung, ob es nicht von der rückwirkenden Aufhebung absehen wollte, hat das ArbA dabei nicht getroffen und nicht treffen müssen; denn eine solche Entscheidung ist nur in atypischen Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X erforderlich und möglich (vgl. BSGE 59, 111, 114 ff. = SozR 1300 § 48 Nr. 19; SozR 1300 § 48 Nr. 22).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Eine Ermessensentscheidung, ob es nicht von der rückwirkenden Aufhebung absehen wollte, hat das ArbA dabei nicht getroffen und nicht treffen müssen; denn eine solche Entscheidung ist nur in atypischen Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X erforderlich und möglich (vgl. BSGE 59, 111, 114 ff. = SozR 1300 § 48 Nr. 19; SozR 1300 § 48 Nr. 22).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

    Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Wird eine Überzahlung durch eine grobe Pflichtwidrigkeit des Begünstigten verursacht, begründet die volle Erstattungspflicht selbst bei schlechter Einkommens- und Vermögenslage keinen atypischen Fall (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 10).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BVerwG, 17.01.1980 - 3 C 116.79

    Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ausländer - Fehlende Asylberechtigung des

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77

    Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch -

  • BSG, 14.02.1985 - 7 BAr 27/84

    Vorwerfbares Nichtwissen - Ruhen eines zuerkannten Anspruchs - Grobe

  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78

    Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 12/78

    Teilzeitarbeit - Arbeitsmarkt - Üblichkeit von Lage und Verteilung - Fingierter

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